Transportbegleitung bei Sprengstoff-Transporten

Sprengstoff-Transporte erfordern höchste Standards an Sicherheit und Sorgfältigkeit. Bei der Verbringung innerhalb Deutschlands ist es u.a. Vorschrift, dass jeder Fahrer im Besitz eines Befähigungsscheins nach §20 SprengG sein muss, der ihn zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen legitimiert. Fahrer aus anderen europäischen Staaten sind meist nicht im Besitz dieser Befähigung. Aber darum muss die Fahrt nicht an der deutschen Staatsgrenze enden. Es genügt, wenn der Transport von einer Person mit der entsprechenden Legitimation begleitet wird.

Wir stellen Ihnen den geschulten und befähigten Transportbegleiter zur Verfügung. Hierzu bedarf es lediglich der kurzen, telefonischen Termin- und Ortsabsprache. Für Transitfahrten durch Deutschland, die ggf. die vorgeschriebene Lenkzeit eines Einzelfahrers überschreiten, verfügen wir auch über Fahrpersonal mit der notwendigen Befähigung.

Transportbegleitung bei Überbreite-Transporten

Die Beförderung überbreiter Fracht erfordert u.U. den Einsatz eines Begleitfahrzeugs. Wir bieten Ihnen diesen besonderen Service mit speziell ausgerüsteten Fahrzeugen und geschulten Mitarbeitern. Auch hier bedarf es lediglich der kurzen, telefonischen Termin- und Ortsabsprache.

Erstellung von Zolldokumenten

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung nötiger Zolldokumente und erledigen die Formalitäten.

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