Verbringen explosiver Stoffe

Als einziger europäischer Transporteur verfügen wir über Luftfracht-LKWs mit versenkbaren Rollenböden, die den strengen Anforderungen für EXIII geschützte Fahrzeuge entsprechen.
Speziell ausgebildete Fahrer mit der Befähigung nach §20 SprengG und der nötigen Aufbauschulung gemäß den Vorschriften des ADR, gewährleisten die sichere Verbringung. Ausgeklügelte Sicherheitspläne sorgen für die erforderlichen Maßnahmen im Notfall. Ausländischen Transporteuren, deren Fahrer nicht über den in Deutschland geforderten Befähigungsschein nach §20 SprengG verfügen, bieten wir die Möglichkeit der „Transportbegleitung“. (Hierzu siehe Rubrik „Zusätzliche Dienstleistungen“.) Infoblatt ansehen